So geht die Rettungsgasse richtig.

Stau auf Autobahnen gehört besonders in der Ferienzeit dazu. Damit Rettungskräfte schnell helfen können, ist die richtige Bildung der Rettungsgasse gesetzlich vorgeschrieben.

Gerade in den Ferienmonaten und bei hohem Verkehrsaufkommen kommt es auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen regelmäßig zu Staus. In solchen Situationen ist die Bildung einer Rettungsgasse nicht nur sinnvoll, sondern gesetzlich vorgeschrieben – und kann im Ernstfall lebensrettend sein.

Die Regel ist klar: Sobald der Verkehr ins Stocken gerät, müssen Fahrer auf mehrspurigen Fahrbahnen sofort eine Rettungsgasse bilden. Diese befindet sich zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen. Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen weichen dabei konsequent nach links aus, alle anderen Fahrzeuge nach rechts – so entsteht in der Mitte ein freier Korridor für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst.

Wichtig ist: Die Rettungsgasse muss bereits entstehen, sobald sich der Verkehr verlangsamt, nicht erst, wenn Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn zu sehen oder zu hören sind. Nur so können Rettungskräfte im Ernstfall schnell und ohne Verzögerung zum Unfallort gelangen.

In Baustellenbereichen ist besondere Vorsicht geboten, da der Platz dort deutlich eingeschränkt ist. Hier gilt es, besonders vorausschauend und versetzt zu fahren, um ausreichend Raum für eine mögliche Rettungsgasse zu lassen.

Wer keine Rettungsgasse bildet oder diese blockiert, muss mit hohen Bußgeldern und Punkten in Flensburg rechnen.

Wir wünschen Ihnen allzeit eine sichere und entspannte Fahrt!